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Linie 3: Sperrung der Rathausstraße ab 3.3.26

Linie 3: Sperrung der Rathausstraße ab 3.3.26

Ab Dienstag, den 03.03.2026 wird die Rathausstraße aufgrund von Bauarbeiten gesperrt. Die Busse der Linie 3 fahren daher zwischen ZOB und Burgplatz wie die Linie 4 über Fördebrücke, Toosbüystraße und Rummelgang. Am Burgplatz halten die Busse an den Haltestellenmasten der Linie 4. Die Haltestellen Stadttheater, Kath. Kirche und Stadtpark werden nicht bedient.

Hier finden Sie den Lageplan als PDF zum Download.

Linien 3, 7, N1: Fahrplanänderungen wegen der Sperrung Friedheim ab 1.3.26

Linien 3, 7, N1: Fahrplanänderungen wegen der Sperrung Friedheim ab 1.3.26

Ab Sonntag, 1. März 2026 ändern sich die Fahrpläne der Linie 3, N1 und teilweise der Linie 7 (Früh- und Spätfahrten) aufgrund der Sperrung des Friedheim. Die Fahrzeiten werden in den Fahrplänen dieser Linien offiziell angepasst.

Linie 3:

  • Die Linie 3 mit Ziel Solitüde fährt über Friedheim Ersatzhalt, Osterallee/Eibenweg, Kiefernweg, Tremmerup und Twedter Feld. Neben Friedheim, Tannenweg und Am Bauernhof wird dann auch der Twedter Plack nicht bedient. Fahrgästen mit Ziel Twedter Plack wird empfohlen, am Kiefernweg in die Linien 10 und 11 umsteigen oder die Linie 7 zu nutzen.
  • Die Linie 3 im Spätverkehr mit Ziel Twedter Plack fährt über Osterallee/Eibenweg, Kiefernweg und Marrensberg zum Twedter Plack.
  • Die Linie 3 mit Ziel Frösleeweg fährt mit früheren Abfahrtszeiten von Solitüde über Steingrund, Twedter Plack, Kiefernweg, Osterallee/Eibenweg und Friedheim Ersatzhalt.
  • Hier finden Sie die Lagepläne als PDF zum Download.
  • Hier finden Sie den neuen Fahrplan der Linie 3 als PDF zum Download.

Linie 7:

Nachtbus N1:

 

Schleswig-Holstein verbietet Waffen und Messer im ÖPNV

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Verordnung beschlossen, nach der Fahrgäste seit dem 23.12.2024 im ÖPNV keine Waffen oder Messer gemäß § 1 Absatz 2 Waffengesetz mitführen dürfen. Die Verordnung wird auf Grundlage des verschärften Waffenrechts auf Bundesebene durchgesetzt. Seit dem 23.12.2024 gilt in Schleswig-Holstein somit ein dauerhaftes Waffen- und Messerverbot in Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen sowie im Fährverkehr. Das Verbot gilt selbstverständlich ab sofort in den Bussen der Aktiv Bus.

Die Details zur Verordnung finden Sie hier:

 

Keine Mitnahme von Elektro-Tretrollern

Ab dem 1. März 2024 bis auf Weiteres werden Elektro-Tretroller auf den Linien der Aktiv Bus nicht mehr befördert.

Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen werden weiterhin gemäß unseren Beförderungsbedingungen mitgenommen.

Grund für das Verbot ist eine Einschätzung und Empfehlung unseres Branchenverbands VDV.  Wir sehen uns in der Verantwortung zu handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und Mitarbeitenden besteht.

In brandschutztechnischen Bewertungen wurde festgestellt, dass es für die in Elektro-Tretrollern verbauten Litihium-Ionen-Akkus bislang keine ausreichend spezifischen Normen und Sicherheitsstandards gibt. Dadurch besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, wie Vorfälle aus europäischen Großstädten zeigen.

Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten Elektro-Fahrräder, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

Hier finden Sie unsere Presseinformation.