Monatskarte Erwachsene im Kreis Schleswig-Flensburg
Erhältlich in der Mobilitätszentrale und in allen Bussen
Gilt vom Tag des Erwerbs bis zum Tag gleichen Datums im Folgemonat für beliebig viele Fahrten auf der angegebenen Strecke
Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von bis zu 3 Kindern bis einschließlich 5 Jahre
An Sonn- und Feiertagen: kostenlose Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu 3 Kindern bis einschließlich 14 Jahre
Übertragbar
Monatskarte Schüler im Kreis Schleswig-Flensburg
Für Personen unter 15 Jahre sowie für Schüler, Auszubildende und Studenten
Für Personen ab 15 Jahre nur gültig in Verbindung mit einer Stammkarte inklusive Lichtbild. Stammkarten werden gegen Vorlage einer Bescheinigung der Schule/Ausbildungsstätte und Abgabe eines Lichtbildes in der Mobilitätszentrale ausgestellt. Stammkarten müssen jährlich aktualisiert werden. Die Gültigkeit der Stammkarte endet mit Ablauf des letzten eingetragenen Geltungstages oder bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzung (z.B. Schulabgang).
Erhältlich gegen Vorlage der gültigen Stammkarte in der Mobilitätszentrale, den Vorverkaufsstellen und in allen Bussen
Gilt für den eingetragenen Kalendermonat plus dem ersten Werktag des Folgemonats für beliebig viele Fahrten auf der angegebenen Strecke
Nicht übertragbar
Keine Mitnahmeregelungen
Tarifbestimmungen Senioren-Monatskarte im Kreis Schleswig-Flensburg
Für Personen ab 63 Jahre
Erhältlich in der Mobilitätszentrale und in allen Bussen
Gilt im eingetragenen Kalendermonat für beliebig viele Fahrten in den gelösten Zonen
Gilt auf den Stadtverkehrslinien innerhalb der Zone "Flensburg" nur dann, wenn die Quell- oder Zielzone "Flensburg" ist