wird an Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg ausgegeben
bei dauerhaftem Verzicht auf die Fahrerlaubnis (Führerscheinrückgabe)
gilt für zwölf Monate ab Ausstellungsdatum, die Laufzeit endet automatisch
gilt im Regionalbusverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg, aber nicht im Stadtverkehr Flensburg und nicht im Zug
ist nicht übertragbar auf andere Personen
kostenlose Mitnahme an Wochenenden (von Samstag, 0 Uhr bis Montag, 6 Uhr) von 1 Erwachsenen und insgesamt bis zu drei Kindern bis einschließlich 14 Jahre. Erst ab dem vierten Kind ist also eine Fahrkarte erforderlich. Die Mitnahmeregelung gilt nicht für Hunde.
ist nur in der Mobilitätszentrale in Schleswig erhältlich