Voraussetzung für die Ausgabe ist eine gültige vertragliche Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und dem zuständigen Verkehrsunternehmen, in der bestimmte Kriterien wie z.B. Mindestabnahmemengen und Laufzeiten definiert sind.
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter/-innen das Job-Ticket gegen Entgelt oder ohne Gegenleistung zur Verfügung stellen.
Die Ausgabe erfolgt personenbezogen aufgrund einer Stammkarte.
Das Job-Ticket berechtigt in den gelösten Zonen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der eingetragenen Geltungsdauer.
Es gilt auf den Stadtverkehrslinien innerhalb der Zone "Flensburg" nur dann, wenn die Quell- oder Zielzone "Flensburg" ist.