Für Hunde ist grundsätzlich eine Einzelfahrkarte Kind zu lösen.
Für regelmäßige Fahrten innerhalb der Zone Flensburg kann für Hunde eine Monatskarte Erwachsene erworben werden.
Bei anderen Fahrscheinen bestehende Mitnahmeregelungen (z.B. Mitnahme von bis zu 3 Kindern bis maximal 5 Jahren) gelten ausdrücklich nicht für Hunde.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert.