Mindestlaufzeit 12 Monate, anschließend automatische Verlängerung
Abobeginn grundsätzlich immer zum ersten Tag eines Monats
Jederzeit monatlich kündbar (bis zum 15. des Vormonats)
Bei Kündigung vor Ablauf der ersten 3 Monate wird der Differenzbetrag zur entsprechenden Anzahl regulärer Monatskarten nachberechnet
Bestellscheine erhältlich in der Mobilitätszentrale oder hier
Gilt für beliebig viele Fahrten in der Zone Flensburg (Stadtgebiet plus Wassersleben)
Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von bis zu 3 Kindern bis einschließlich 5 Jahre
An Wochenenden und Feiertagen: kostenlose Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu 3 Kindern bis einschließlich 14 Jahre
Übertragbar
Monatskarte Schüler im 12er-Abo
Für Personen unter 15 Jahre sowie für Schüler, Auszubildende und Studenten.
Nur gültig in Verbindung mit einer Stammkarte inklusive Lichtbild. Stammkarten werden gegen Vorlage einer Bescheinigung der Schule/Ausbildungsstätte und Abgabe eines Lichtbildes in der Mobilitätszentrale ausgestellt. Stammkarten müssen jährlich aktualisiert werden. Die Gültigkeit der Stammkarte endet mit Ablauf des letzten eingetragenen Geltungstages oder bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzung (z.B. Schulabgang).
Mindestlaufzeit 12 Monate, anschließend automatische Verlängerung
Abobeginn grundsätzlich immer zum ersten Tag eines Monats
Jederzeit monatlich kündbar (bis zum 15. des Vormonats)
Bei Kündigung vor Ablauf der ersten drei Monate wird der Differenzbetrag zur entsprechenden Anzahl regulärer Monatskarten nachberechnet
Bestellscheine erhältlich in der Mobilitätszentrale oder hier
Gilt für beliebig viele Fahrten in der Zone Flensburg (Stadtgebiet plus Wassersleben)
Nicht übertragbar.
Keine Mitnahmeregelung.
Gut zu wissen: wenn die Berechtigung für das Schüler-Abo endet, z.B. durch Schulabgang oder Ausbildungsende, dann kann das bestehende Abo einfach auf ein Erwachsenen-Abo umgestellt werden. Ansprechpartner ist die Mobilitätszentrale.